Vorsorge und Nachlassgestaltung
Nachlass · Werte · Wirkung
Nachlass regeln. Lebenswerk bewahren.
Damit seine Erträge dort Gutes bewirken, wo es Ihnen wichtig ist.
Mit Mein Lebenswerk bleibt regeln Sie Ihren Nachlass zu Lebzeiten – auch ohne Kinder oder nahe Erben. Gemeinsam entsteht eine klare Perspektive, wie Immobilien und Kapital bewahrt und ihre Erträge nach Ihren Werten eingesetzt werden können.
Ihr Lebenswerk
Vermögen weiterwirken lassen – auch ohne direkte Erben.
Ein Zuhause, in dem Leben stattgefunden hat. Ein Unternehmen, das mit Mut aufgebaut wurde. Vermögen, hinter dem Jahrzehnte voller Entscheidungen stehen.
Ihr Lebenswerk ist nicht einfach nur Besitz - es trägt Ihre Handschrift. Vielleicht möchten Sie Angehörige oder Freunde absichern. Vielleicht soll es darüber hinaus für Menschen, Natur, Kultur oder Ihre Heimatregion etwas bewirken.
Was aus Ihrem Lebenswerk wird, bestimmen Sie selbst.
Die Idee und ihre Entstehung
Aus einem persönlichen Problem entstand ein Konzept für viele.
Was geschieht mit Nachlass und Vermögen, wenn keine Kinder oder direkten Erben da sind – und ein einfacher Verkauf nicht dem eigenen Willen entspricht?
Die Idee zu Mein Lebenswerk bleibt entstand aus einer konkreten persönlichen Situation: kinderlos, mit über viele Jahre aufgebautem Vermögen, darunter Immobilien. Bei der Nachlassplanung wurde deutlich, dass ohne eine klare Regelung nicht automatisch das geschieht, was dem eigenen Willen entspricht. Entfernte gesetzliche Erben könnten zum Zuge kommen; sind keine Erben vorhanden, sieht das Gesetz letztlich den Staat als Erben vor.
Das Vermögen wäre damit nicht einfach „weg“. Es könnte aber aufgeteilt, veräußert oder anders verwendet werden, als es dem ursprünglichen Willen entspricht. Daraus entstand die Idee, geeignete Vermögenswerte möglichst zu erhalten, Immobilien weiter zu vermieten und verantwortungsvoll instand zu halten. Nach Kosten, Steuern und notwendigen Rücklagen sollen verfügbare Überschüsse dauerhaft den Zwecken zugutekommen, die zu Lebzeiten festgelegt wurden.
Aus dieser persönlichen Nachlassfrage entwickelte sich Schritt für Schritt das Konzept von Mein Lebenswerk bleibt: ein Lösungsweg, der vielen Menschen in einer ähnlichen Situation Orientierung geben kann – Alleinstehenden und Kinderlosen, die ihren Nachlass ohne Kinder regeln, ihre Immobilien im Nachlass erhalten oder Vermögen dauerhaft gemeinnützig vererben möchten.
Aus Gründen der Privatsphäre werden bewusst keine Namen genannt. Entscheidend ist nicht eine einzelne Person, sondern die Idee hinter dem Unternehmen: ein bewahrtes Lebenswerk, klare Regeln, unabhängige Prüfung und eine transparente Umsetzung.
Nachlass verständlich erklärt
Ratgeber für Ihre nächsten Entscheidungen
Von der gesetzlichen Erbfolge bis zum langfristigen Erhalt von Immobilien: verständliche Informationen, klare Grenzen und konkrete Fragen für Ihre fachliche Beratung.
Alleinstehend oder kinderlos
Nachlass ohne Kinder oder nahe Erben
Wer erbt ohne Kinder oder nahe Angehörige? Erfahren Sie, wie Alleinstehende ihren Nachlass regeln und persönliche oder gemeinnützige Ziele festlegen.Ratgeber lesen →Testament und Pflichtteilsrecht
Familie enterben und Pflichtteil
Familie oder Angehörige enterben: Was ein Testament regeln kann, wer pflichtteilsberechtigt ist und warum fachliche Prüfung unverzichtbar ist.Ratgeber lesen →Vermögen mit Wirkung
Gemeinnützig vererben
Gemeinnützig vererben und Vermögen langfristig wirken lassen: Zwecke festlegen, Organisationen prüfen und Erträge statt Vermögenssubstanz einsetzen.Ratgeber lesen →Sachwerte langfristig bewahren
Immobilien im Nachlass erhalten
Immobilien im Nachlass erhalten: Vermietung, Instandhaltung, Rücklagen und die Verwendung verfügbarer Überschüsse langfristig regeln.Ratgeber lesen →Das Prinzip
Bewahren. Erwirtschaften. Bewirken.
Statt einen Vermögenskern vorschnell aufzulösen, kann eine verbindliche Gestaltung festlegen, was langfristig erhalten und wie daraus Wirkung finanziert wird.

Bewahren
Ein klar definierter Vermögenskern soll langfristig erhalten, gepflegt und verantwortungsvoll bewirtschaftet werden.

Erwirtschaften
Immobilien, Beteiligungen oder Kapitalanlagen können Erträge schaffen. Kosten, Steuern, Rücklagen und Risiken werden nachvollziehbar berücksichtigt.

Bewirken
Ein von Ihnen festgelegter Anteil ausschüttungsfähiger Nettoerträge kann dauerhaft an steuerbegünstigte Organisationen fließen.
Sie geben die Richtung vor
Ihr Wille gibt den Rahmen.
Sie definieren, was Ihnen wichtig ist. Die Ausgestaltung übersetzt diese Wünsche in klare, überprüfbare Regeln.
Was soll langfristig erhalten bleiben?
Wen möchten Sie vorher oder dauerhaft absichern?
Welche Themen liegen Ihnen besonders am Herzen?
Wo soll Ihr Lebenswerk Wirkung entfalten?
Wie soll die Umsetzung nachvollziehbar bleiben?
Was gilt, wenn sich Bedingungen verändern?
Vom Wunsch zur Regelung
Damit Vertrauen klare Regeln bekommt.
Eine gute Entscheidung braucht Zeit, unabhängige Prüfung und eine Struktur, die auch in vielen Jahren noch verständlich ist.
Zuhören und verstehen
Was soll bleiben? Wer soll abgesichert sein? Wo und für wen soll Ihr Lebenswerk Wirkung entfalten?
Unabhängig prüfen
Eine Anwältin, ein Anwalt oder Notar sowie eine Steuerberatung Ihrer Wahl prüfen Struktur, Pflichten und steuerliche Folgen.
Verbindlich gestalten
Eigentum, Kosten, Rücklagen, Förderanteil, Empfänger, Kontrolle und mögliche Ersatzregelungen werden eindeutig festgelegt.
Nachvollziehbar umsetzen
Klare Zuständigkeiten, Berichte und Kontrollmechanismen machen die Umsetzung Ihres Willens überprüfbar.
Unser Anspruch
Seriosität beginnt mit Transparenz.
Nachlassgestaltung ist persönlich und rechtlich anspruchsvoll. Deshalb werden Rollen, Eigentum, Kosten, Steuern, Rücklagen, Kontrolle und Berichterstattung nicht pauschal versprochen, sondern für jeden Einzelfall verbindlich geklärt.
- Keine Entscheidung unter Zeitdruck
- Unabhängige rechtliche und steuerliche Prüfung
- Klare Regeln statt unverbindlicher Absichten
- Nachvollziehbare Zuständigkeiten und Kontrolle
Dieses Informationsangebot ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Eine konkrete Umsetzung erfolgt erst nach individueller fachlicher Prüfung.
Wirkung nach Ihren Werten
Sie entscheiden, was weiterwächst.
Kinder und Bildung, Gesundheit und Teilhabe, Hilfe und Menschenrechte, Natur und Tiere - oder ein Anliegen, das ganz persönlich mit Ihrer Geschichte verbunden ist.
Empfänger, Region, Förderanteil und mögliche Ersatzempfänger werden von Ihnen bestimmt und vor einer Umsetzung auf ihre Eignung geprüft.




Gut informiert entscheiden
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Nachlass, wenn ich keine Kinder oder nahen Erben habe?+
Ohne wirksames Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei können auch entfernte Verwandte erben. Sind weder Verwandte noch Ehegatte oder Lebenspartner vorhanden, erbt der Staat. Persönliche Freunde oder gemeinnützige Zwecke werden nicht automatisch berücksichtigt.
Kann ich Angehörige enterben und mein Vermögen anders einsetzen?+
Sie können die gesetzliche Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen verändern. Bei Kindern, Ehegatten und in bestimmten Fällen Eltern können jedoch Pflichtteilsansprüche bestehen. Die konkrete Gestaltung muss deshalb unabhängig erbrechtlich und steuerlich geprüft werden.
Können Immobilien erhalten bleiben, statt nach meinem Tod verkauft zu werden?+
Das kann möglich sein, wenn Zustand, Finanzierung, Verwaltung und Ertrag eine langfristige Bewirtschaftung tragen. Kosten, Steuern, Instandhaltung, Rücklagen, Kontrolle und mögliche Ausnahmen müssen verbindlich geregelt werden.
Was kann zu meinem Lebenswerk gehören?+
Zum Beispiel Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte. Welche Bestandteile erhalten oder veräußert werden sollen, wird für Ihre Situation individuell geprüft und verbindlich geregelt.
Kann ich selbst bestimmen, was gefördert wird?+
Ja. Sie können Zwecke, Regionen, Förderanteile, Empfänger und Ersatzempfänger nach Ihren Werten festlegen. Voraussetzung ist eine rechtlich und steuerlich tragfähige Gestaltung.
Muss ich mich im ersten Gespräch schon festlegen?+
Nein. Das Orientierungsgespräch dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie erhalten einen Überblick und entscheiden anschließend in Ruhe, ob und welche nächsten Schritte für Sie passen.
Wer prüft die rechtliche und steuerliche Seite?+
Die konkrete Gestaltung sollte unabhängig anwaltlich oder notariell sowie steuerlich geprüft werden. Sie wählen die beratenden Personen selbst; das Projekt ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Sind die genannten Organisationen feste Partner?+
Nein. Beispiele aus Kinderhilfe, Gesundheit, Menschenrechten, Natur- oder Tierschutz dienen nur zur Orientierung. Sie sind keine dargestellten Partner oder Empfehlungen. Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen.
Der erste Schritt ist ein Gespräch
In Ruhe informieren. Frei entscheiden.
Erzählen Sie uns, was bleiben soll. Wir hören zu, ordnen die ersten Fragen und zeigen Ihnen, welche unabhängigen Prüfungen für Ihren Weg notwendig sind.
Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf.
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Geschäftsführer: Daniel Ulrich Hellweg
Amtsgericht Siegburg · HRB 18516
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